Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben statt 19 Prozent für Speisen in der Gastronomie gilt weiter bis Ende 2022.
Senkung
Das Bundeskabinett hat heute, 6. Mai 2020, Steuererleichterungen für die Gastronomie und beim Kurzarbeitergeld auf den Weg gebracht.