Auch die letzte Instanz hat für die Entlastung von Anbietern gastronomischer Dienstleistungen gestimmt. Der Steuersenkung zum 1. Januar 2026 steht nun nichts mehr entgegen.
Senkung
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben statt 19 Prozent für Speisen in der Gastronomie gilt weiter bis Ende 2022.
Das Bundeskabinett hat heute, 6. Mai 2020, Steuererleichterungen für die Gastronomie und beim Kurzarbeitergeld auf den Weg gebracht.
