Aldi Süd wirbt wie inzwischen viele Händler gern mit durchgestrichenen UVP-Angaben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf findet diese Praxis irreführend.
Aldi Süd wirbt wie inzwischen viele Händler gern mit durchgestrichenen UVP-Angaben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf findet diese Praxis irreführend.