Auch die letzte Instanz hat für die Entlastung von Anbietern gastronomischer Dienstleistungen gestimmt. Der Steuersenkung zum 1. Januar 2026 steht nun nichts mehr entgegen.
Auch die letzte Instanz hat für die Entlastung von Anbietern gastronomischer Dienstleistungen gestimmt. Der Steuersenkung zum 1. Januar 2026 steht nun nichts mehr entgegen.