Der zum 1. März 2025 in Kraft getretene Tarifvertrag für die Auszubildenden des Bäckerhandwerks ist rückwirkend durch Unterzeichnung der Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas allgemeinverbindlich erklärt worden.
Der zum 1. März 2025 in Kraft getretene Tarifvertrag für die Auszubildenden des Bäckerhandwerks ist rückwirkend durch Unterzeichnung der Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas allgemeinverbindlich erklärt worden.